Der Reiseveranstalter teilte uns daraufhin mit, die Anzahlung, die in ebendieser Höhe erfolgt war, einzubehalten. ... Daraufhin forderten wir den Reiseveranstalter auf, uns nun auch die Anzahlung zu erstatten. ... Meine Frage ist nun, ob durch die Stornierung vor der Reisewarnung der Anspruch auf eine Erstattung der Stornogebühr tatsächlich verwirkt ist oder ob die Stornogebühr aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die zwischen Stornierung und Reiseantritt erfolgte, gleichwohl erstattet werden muss.