Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Schilderung haben Sie offenbar eine Pauschalreise gebucht, so dass hier grundsätzlich die reiserechtlichen Vorschriften nach §§ 651a BGB
ff. anwendbar sind.
Da aktuell sowohl durch das Robert-Koch-Institut als auch durch das auswärtige Amt vor Reisen nach Italien gewarnt wird haben Sie hier sehr gut Chancen den Nachweis über das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen im Sinne von § 651 BGB
zu führen:
Zitat:§ 651h - Rücktritt vor Reisebeginn
(1).....
(2).....
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(4).....
Wenn die Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände storniert wird, besteht dann kein Anspruch des Reiseveranstalters auf eine Entschädigung, vielmehr muss dieser Ihnen den Reisepreis zurückerstatten. Es wird zwar immer noch in einem gerichtlichen Verfahren darauf ankommen wie das Gericht die konkrete Situation beurteilt, allerdings ist kaum vorstellbar das hier das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen verneint wird.
Aufgrund der Fälle von bereits unter Quarantäne festgesetzten Kreuzfahrschiffen, den Anlegeverboten und den Absagen durch einige der Anbieter selbst sollte auch Ihr Vertragspartner bald zur Vernunft kommen.
Sie sollten daher darauf drängen eine kostenfreie Stornierung zu erhalten bzw. die von Ihnen gewünschte Umbuchung. Falls sich der Veranstalter nach wie vor nicht darauf einlassen will haben Sie gute Aussichten einen Prozess gegen den Veranstalter zu gewinnen. können Sie die Reise dann zunächst stornieren und dann
Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke