Stornierung Reise durch den Veranstalter
| 29.04.2020 17:16
| Preis:
50,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Ich habe Ende November 2018 eine Reise für Ende Juli 2019 gebucht. In dem Vertrag war geregelt, dass ich bis zum 5.1.2018 eine 1 Zahlung in Höhe von 25% des Gesamtreisepreises tätige.
Diese Reise wurde zu Sonderkonditionen gebucht.
Bei diesen Veranstalter hatte ich zu diesen Zeitpunkt mehrere Reisen gebucht, wo ich auch Zahlungen geleistet habe.
Ende Januar 2019 bekam ich eine Mahnung für Stornogebühren.
Ich nahm sofort Kontakt mit dem Veranstalter auf, weil ich der Meinung war, eine Zahlung geleistet zu haben. Dort wurde mir gesagt, es wären Mahnungen und die Stornierung an meine Adresse geschickt wurden. Diese habe ich nie erhalten, nur besagte Mahnung von Stornogebühren, die 25% des Reisepreises waren. Auch wollte ich sofort den gesamten Reisepreis zahlen. Ich wollte umgehend eine Klärung und die Reise wie vereinbart antreten. Das wurde aber abgelehnt, weil zu den vereinbarten Konditionen die Reise nicht mehr angeboten wurde. In der Folge nahm ich mehrmals telefonisch wie schriftlich Kontakt mit dem Veranstalter auf. Es erfolgten keine Reaktionen. Auch hatte ich zwischenzeitlich einen Beleg mit meiner Überweisung gesendet.
Ich wollte hier eine Klärung. Daran war der Veranstalter nicht interessiert.
In der Zwischenzeit beantragte der Veranstalter einen Mahnbescheid für die Stornogebühren von 25% des Reisepreises. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt.
Erst als der Mahnbescheid beantragt wurde, bekam ich auf meine erneute Mahnung, ich möchte doch Rückmeldung auf meinen Zahlungsnachweis, die Nachricht, meine Zahlung war für eine andere Reise. Somit hatte ich die vereinbarte Anzahlung nicht geleistet. Der Veranstalter reagierte nicht auf meine aussergerichtlichen Klärungsversuche und beantragte gleichzeitig einen Mahnbescheid.
Ich führte nun an, dass die Höhe der Anzahlung von 25% des Reisepreises und die in gleicher Höhe in Rechnung gestellten Stornogebühren gegen die Rechtsprechung des BGH vom 9.12.2014 verstoßen.
Der Veranstalter ist der Meinung, es gibt einen Vertrag, Zahlung nicht geleistet, Mahnbescheid ok, Klage. Alles richtig gemacht. BGH Urteil ist hier nicht anwendbar.
Ich benötige hier einen Rat, wer im Recht ist.
Mein Standpunkt ist, dem Veranstalter ist vom BGH Grenzen gesetzt worden.
Danke und VG