Vater (pflegebedürftig) und Mutter (verstorben) übergaben vertraglich (notariell) das Anwesen (Landwirtschaft, Haus mit mehreren Zimmern, Grundstück,) an Tochter 3 (verstorben vor 8 Jahren)(im folgend zitierten Vertrag ÜBERNEHMER genannt). ... Die Übergeber erhalten als Berechtigte in Gütergemeinschaft und auf ihre fernere Lebensdauer ab Besitzübergabe, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, vom Übernehmer die folgenden Austragsleistungen: 1 Die Übergeber erhalten das Wohnungsrecht in dem Haus x und zwar unter Ausschluss des Eigentümers in Wohnzimmer und Schlafzimmer, im Obergeschoss rechts gelegen, verbunden mit dem Recht auf alleinige Benützung des bisherigen Waschhauses zur Einstellung eines Personenkraftwagens und verbunden mit dem Recht auf Mitbenützung der Küche und aller sonstigen, zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Hausinwohner bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen und verbunden mit dem Recht auf freiem Umgang im Haus und auf dem Hof.(…) 2. ... Der Übernehmer bestellt den Übergebern als Berechtigten in Gütergemeinschaft für das Wohnungs- und Benützungsrecht eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit und für die übrigen Austrags Leistungen gemäß Ziffer IV., ausgenommen unter Ziffer 6., eine Reallast, je an dem vereinigten Grundstück x.