Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Was passiert mit dem Wohnrecht?
Das Wohnrecht bleibt bestehen, bis auch die Mutter verstirb. Erst dann erlischt das Wohnrecht.
2. Kann dieses an die anderen 3 Geschwister übertragen werden?
Nein, eine solche Übertragung ist nicht vorgesehen.
3. Erlischt das Wohnrecht, mit dem Auszug und der Ummeldung auf dem Einwohnermeldeamt?
Nein, das Wohnrecht bleibt auch bei Umzug in ein Pflegeheim bestehen und erlischt erst mit dem Versterben der Mutter.
4. Muss die Wohnung vermietet werden? (Es wären umfangreiche Renovierungsmaßnahmen nötig > 50 TEUR)
Nein, das ist auch nach Beendigung des Wohnrechts nicht erforderlich.
5. Kann die Mutter auf ihr Wohnrecht verzichten?
Ja, das würde gehen. Sie kann schriftlich auf das Wohnrecht verzichten. Dann stünde die Wohnung wieder im lastenfreien Eigentum des Eigentümers und dieser kann entscheiden, wie mit der Wohnung verfahren wird.
6. Muss ein evtl. Verzicht notariell bestätigt werden, oder reicht eine Vollmacht die dem Amtsgericht vorzulegen ist?
Der Verzicht muss nicht notariell geregelt werden, aber es muss das Grundbuch insoweit wieder geändert werden.
7. Wenn nicht aus das Wohnungsrecht verzichtet wird, muss die Mutter dann weiterhin für die Wohnung sorgen? Heizung, Wasser etc. zahlen?
Ja, sie ist dann im Rahmen des Wohnrechts und der damit einhergehenden Verpflichtungen auch weiterhin verpflichtet, sich um die Wohnung und alle Belange zu kümmern. Sie kann dies aber auch auf eine dritte Person übertragen.
8. Was passiert, wenn sie diese Zahlungen nicht mehr leisten kann, weil ein Aufenthalt in einem Altenpflegeheim ja bekanntlich teuer ist.
Dann muss sie auf das Wohnrecht verzichten bzw. die Wohnung vermieten um für die Kosten aufzukommen bzw. aufkommen zu lassen.