Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wohnrecht - Probleme Oma

8. September 2015 19:58 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Hallo lieber Anwalt, liebe Anwaltin,

derzeit haben wir bzw. meine Eltern ein folgenschweres Problem mit unserer Oma. 2001 haben meine Eltern ein Haus neu gebaut und wohnen seit dem darin. Dabei bewohnen sie den ersten Stock und das Dachgeschoss. Meiner Oma wurde damals ein notarielles Wohnrecht eingeräumt. Sie wohnt im Erdgeschoss des Hauses. Seit 14 Jahren war es stets ein sehr gutes Zusammenleben ohne Streitereien. Seit drei Wochen dreht sie völlig am Rad. Sie ist agressiv, gewaltätig und misstrauisch. Meine Mutter (Ihre Schiegertochter) beschimpft sie aufs Übelste, auch meinen Vater geht sie regelmäßig agressiv an. Dabei war das Verhältnis in den letzten Jahren stets gut, sie wurde von meinen Eltern mit Essen versorgt, es wurde wöchentlich zum Frisör/Einkaufen oder zum Doktor mit ihr gefahren, alles ganz normal.

Nun jedoch will sie mit einen Anwalt gegen meine Eltern vorgehen. Wie gesagt bewohnt die Oma die Wohnung im Erdgeschoss, mit Küche, Wohnzimmer, Bad und Schlafzimmer. Außerhalb dieser Wohnung, jedoch auch im EG, befindet sich ein weiterer Raum der von Allen immer als Wasch- und Abstellraum benutzt wurde. Nun plediert die Oma darauf diesen Raum allein nutzen zu dürfen, da "sie ja das Wohnrecht im Haus besitzt". Das Wohnrecht wurde damals soweit wir wissen (das wird derzeit noch geprüft) nur auf das Haus zugesprochen und nicht spezifieziert wo und wieviele Quadratmeter sie benutzen darf.

Außerdem will sie meine Eltern komplett aus dem Haus werfen, was wohl eher unwahrscheinlich ist. Jedoch würde allein der Verlust dieses Raumes mit erheblichen Kosten aufschlagen, da ein Raum mit entsprechender Wasser Ver- und Entsorgung für die Waschmaschine etc. im Obergeschoss eingerichtet werden müsste.

Aufgrund der Tatsache, dass das Verhältnis in den letzten Jahren einwandfrei war und sie erst seit 3 Wochen dieses Verhalten aufweist gehen wir davon aus, dass eine Erkankung (z.B. Demenz) vorliegt. Wir haben sie bereits darauf angesprochen, jedoch weist sie agressiv ab und zu einen Arzt geht sie "ganz bestimmt nicht".

Meine Frage an Sie lautet nun: Welche Chancen und Rechte hat die Oma, bzw meine Eltern. Kann man ihr denn, falls wirklich eine Demenz vorliegt, den juristischen "Wind aus den Segeln nehmen"? Wie jedoch stellt man das an, wenn die Oma partout nicht zum Arzt gehen will und hat sie zum Beispiel eine Chance das OG zu bekommen, da das Wohnrecht ja nicht speziell auf das EG geschrieben ist?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße




8. September 2015 | 21:29

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Frage nach der Nutzung des Hauses wird durch den Eintrag im Grundbuch und dem dortigen Vertrag geklärt werden können.
Wenn ihr das Wohnrecht am Gesamtgrundstück zustehen sollte, so könnte sie theoretisch auch das gesamte Haus für sich nutzen, allerdings dürfte ein jetziger "Rausschmiss" ohne ersichtlichen Grund gegen Treu und Glauben verstoßen. Eine Weiternutzung des Waschzimmers im Erdgeschoss könnte allerdings problematisch werden.

Wenn es allerdings offensichtlich psychische Ursachen hat, dann empfehle ich Ihnen unverzüglich einen Betreuungsantrag beim Amtsgericht zu stellen, die dann von Amtswegen die Gesundheit und psychische Verfassung überprüfen, auch ob sie noch geschäftsfähig ist. Dies wird im Rahmen der Amtsaufklärung getan, ob Ihre Oma das nun will oder nicht, sofern Sie begründete Zweifel an der psychischen Gesundheit dem Amtsgericht mitteilen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 9. September 2015 | 16:39

Sehr geehrter Herr Hoffmeyer,

vielen Dank für Ihre rasche und ausführliche Antwort. Ich hoffe diese Nachfrage ist ok für Sie. Meine Eltern haben inzwischen den Notarvertrag geprüft. Offensichtlich wurde der Notarvertrag für den Altbau ausgestellt. "Wohnrecht für den kompletten Altbau mit Ausnahme des Speichers". Ist das Wohnrecht denn auf den Neubau übertragbar?


Vielen Dank und freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. September 2015 | 17:29

Sehr geehrte Fragestellerin,

in diesem Fall bezieht sich das Wohnrecht nicht auf den Neubau, sodass die Oma auch keine Rechte diesbezüglich geltend machen kann.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(3567)

Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER