Im März diesen Jahres fand eine baubehördliche Überprüfung des Objektes statt, dabei wurde festgestellt, dass die zwei im Souterrain befindlichen Apartements nicht als Wohnraum genehmigt wurden und die Wohneinheiten wurden daraufhin behördlich versiegelt, die Nutzung als Wohnraum wurde verboten. ... Es stellt sich jetzt die Frage, ob ich den Schadensersatz aus der leerstehenden Wohnung und meine Auslagen für die Reparaturen gegenüber dem neuen Eigentümer geltend machen kann und ich wüsste auch gerne, ob für die beiden versiegelten Wohnungen ein Schadensanspruch begründet werden kann und gegen wen, z.B. wegen entgangenem Gewinn o.ä. ... Muss ich den neuen Eigentümer über den bisherigen Schriftwechsel mit dem alten Eigentümer informieren ??