Mietrecht / Nebenkosten: erhöhte Heizkosten wegen defekter Wärmepumpe umlagefähig?
vom 2.1.2025
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Cedric Hohnstock / Hannover
Diese Kosten für den angelieferten Strom werden komplett auf die Mieter umgelegt (30% Grundkosten, 70% Verbrauchskosten). ... Der Strom wurde also letztlich "verschwendet" und hat die Heizkosten enorm in die Höhe getrieben (ca. 1.500 € Mehrkosten trotz geringerem Verbrauch allein für mich). Ist es rechtmäßig, dass der Vermieter diese Kosten komplett auf mich umlegt?