Guten Tag, ich bin derzeit als Beamter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. ... Bei meinen Recherchen stieß ich auf eine Stellungnahme der Bundesversicherungskammer aus dem Jahr 2011, die besagt, dass der Übergang von der GKV in die PKV formal keine Kündigung darstellt, sondern ein Wechsel und daher mögliche Bindungsfristen durch Wahltarife nicht gelten. ... In Ihrem Beispiel wird beschrieben, dass ein Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich ist, wenn die Versicherungspflicht wegfällt.