Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Zu 1.)
Dies ist korrekt, die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses und die Arbeitsweise sind irrelevant.
Zu 2.)
Diese Zahlen kann ich nicht bestätigen, Sie sind sozial versicherungspflichtig beschäftigt, wenn Sie angestellt sind und mehr als 450 € (Minijob) verdienen. Wenn Sie allerdings weiterhin selbstständig tätig bleiben wollen, dann müssen in der Angestelltentätigkeit, vereinfacht, mehr arbeiten und ein höheres Einkommen erzielen.
Zu 3.)
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie auch noch bis zu 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht ausüben können, Sie sollten aber zeitnah kündigen.
Zu 4.)
Mehr fällt mir jetzt nicht ein, zu einer eventuellen selbstständigen Nebenbeschäftigung, siehe zu 2.).
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt