Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Fragen darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Leider muss ich Ihnen sagen, dass die Chance, den Betrag zurück zu erhalten, nicht die besten sind. Ihr Sohn hat, so habe ich Ihre Darstellung verstanden, eine formal unwirksame Kündigung erklärt, und dann lief der Vertrag grundsätzlich weiter. Dass er inzwischen gesetzlich versichert war, spielt da keine Rolle, das Versicherungsverhältnis mit der PKV wird dadurch nicht berührt.
Die einzige Möglichkeit besteht tatsächlich darin, der DBV einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten vorzuwerfen, da dort der Krankheitszustand Ihres Sohnes ja grundsätzlich bekannt war. Wenn bei dieser Ausgangslage eine unwirksame Kündigung dort eingeht, kann man zumindest erwarten, dass die DBV eine Rückmeldung gibt, dass die Kündigung so nicht akzeptiert werden kann,. Einfach darüber hinweg zu gehen und munter weiter abzubuchen ist ein Verstoß gegen Treu und Glauben. Diese Argumentation ist aber nicht ganz einfach und ich kann Ihnen auch keine Garantie geben, dass es hilft. Ich würde zugleich auch mit einer Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht drohen, dann bekommen Sie hoffentlich wenigstens einen Teilbetrag zurück.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 22.02.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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