Im Wesentlichen sollen folgende Klauseln festgelegt werden: a) Die Mitarbeiter kaufen zu nominal Anteile am Unternehmen (zB je 4% zu 1000 EUR). b) Wenn ich Anteile verkaufen möchte, haben sie ein anteiliges Mitverkaufsrecht zu gleichen Konditionen (Beispiel: wenn ich insgesamt 50% der Firmenanteile verkaufen will, können sie jeweils auch 50% ihrer Anteile verkaufen, wobei ich entsprechend weniger Anteile verkaufen würde) c) Wenn ich Anteile verkaufen möchte, oder bei Kapitalerhöhung, müssen sie ebenfalls mitziehen und Anteile abgeben bzw. verkaufen. d) Sie haben kein Stimmrecht. e) An Gewinnausschüttungen werden sie pro rata beteiligt. f) wenn sie Anteile verkaufen wollen an Personen, die keine Kinder oder Ehepartner sind, dann habe ich oder die Gesellschaft ein Vorkaufsrecht zu den Konditionen, die die Dritte Person zahlen würde. g) die Anteile können vererbt werden h) bei Insolvenz des Anteilseigners werden die Anteile von der Gesellschaft zu nominal eingezogen (also Kompensationszahlung in Höhe des Nominalwertes der Anteile zzgl. einer Verzinsung von zB 2% p.a.). i) die Anteilseigner können den Vertrag kündigen, und erhalten eine Kompensation in Höhe des Nominalwertes der Anteile zzgl. 2% p.a., gegen Abgabe der Anteile.