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Liquidation einer GmbH - Anstellung neuer Mitarbeiter

| 5. Februar 2021 15:20 |
Preis: 25,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Liquidation einer GmbH, Aufhebung des Liquidationsverfahrens

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

kurz zur Info:

- Meine Firma steht seit Dezember 2020 in Liquidation.
- Diese hat keine Mitarbeiter.
- Ich alleine bin Geschäftsführer.
- Neben mir gibt es noch einen Gesellschafter.

Seit ca. einem Jahr steht das Geschäft still. Wir möchten die Liquidation evtl. rückgängig machen um in Zukunft mit dem Geschäft weiter fortzuführen. Dafür wollen wir zunächst einen Mitarbeiterin einstellen, die eine Kundenakquise durchführt um zu schauen ob es möglich ist "die Firma zu retten".

Frage:
Ist es erlaubt bei einer Gesellschaft, die sich in Liquidation befindet einen Mitarbeiter einzustellen?

Mit freundlichen Grüßen

5. Februar 2021 | 16:21

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Liquidation einer GmbH hat die Beendigung des Unternehmens zum Zweck. So ändert sich der Geschäftszweck der GmbH vom werbenden in ein abzuwickelndes Unternehmen.

Zwar sollten um den Zweck der Liquidation nicht entegenzuwirken, neues Personal eingestellt oder neue Kunden akquiriert werden. Ausgeschlossen ist dies allerdings nicht, soweit das Personal als auch die Kunden auf die Sitiation der Liquidation hingewiesen werden.

Es darf insoweit nicht der EIndruck erweckt werden, dass das Unternehmen entgegen der Liquidierung tätig wird. Allerdings kann auch ein zwischenzeitliches Neugeschäft sinnvoll sein, wenn hierdurch die Liquidation ermöglich wird, um mit den Erträgen bestehende Verbindlichkeiten noch zu regulieren.

Die Liquidation ist nicht innerhalb einer festgelegten Dauer vorzunehmen. Soweit Sie neues Personal einstellen und neue Kunden gewinnen wollen, ist ein Gesellschafterbeschluss über die Aufhebungs des Liquidationsverfahrens zeitnah vorzunehmen

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Bewertung des Fragestellers 7. Februar 2021 | 02:45

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