Sehr geehrte Anwältin, Sehr geehrter Anwalt, streitig ist zwischen der Elterngeldstelle und mir, ob für die Berechnung des Elterngeldes ein Abzug für Sozialabgaben gemäss §2f BEEG vorgenommen werden muss oder nicht. ich habe folgende Erwerbsbiographie vor der Geburt meiner Tochter (im Okt. 2017): Okt. 16 - Jan. 17: Beamtin (4 Monate, SV-Abzugsmerkmal 0) Feb. 17 - Jul. 17: Angestellte (6 Monate, SV-Abzugsmerkmal 1) Jul. 17 - Sept. 17: kurzfr. ... Ich habe gegenüber der Elterngeldstelle die Auffassung vertreten, dass das Sozialversicherungsmerkmal, welches gem. §2c Abs. 3 Satz 2 in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraumes (hier: 7 Monate) gegolten hat, das SV-Merkmal 0 ist und somit keine Abzüge für die Elterngeld-Berechnung anzuwenden sind.