§7 Abs. 3a Nr. 2 und Nr.3 gesetzliche Vermutung Bedarfsgemeinschaft.
vom 30.6.2021
für 33 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Ich lebte seit ca. 2 Jahren mit meinem Partner und meiner leiblichen Tochter in einer gemeinsamen Wohnung. ... Jetzt mein Problem: Ich habe einen ALG2 Antrag gestellt und das Amt behauptet, das ich derzeit in einer Bedarfsgemeinschaft aufgrund gesetzlicher Vermutung bis zum 31.08.2021 lebe. ... Ich möchte meinen Ex-Partner auf keinen Fall belasten und bin froh das er mich und meine Tochter noch in der Wohnung wohnen lässt.