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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können auch während der Ausbildung in Elternzeit gehen.
Dies muss aber beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden.
Allerdings ist fraglich, ob Sie Elterngeld bekommen.
Ihnen steht während der Elternzeit auch Hartz IV zu, wenn es kein Elterngeld gibt.
Eine Sperre dürfen Sie nicht bekommen, da Ihnen das Recht auf die Elternzeit gesetzlich zusteht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rückfrage vom Fragesteller
15.04.2012 | 22:11
also ich habe vorher alg2 bekommen und bin nach 12monaten erziehungsurlaub wieder in die lehre gegangen also wenn ich kündigen würde könnte ich meinen rest anspruch von zwei jahren trotzdem noch in anspruch nehmen ? ohne eine sperre von alg 2 zu erhalten?ich mach die ausbildung übers arbeitsamt und bin in meinen lehrbetrieb nur praktikantin und arbeitsamt bzw. die alg2 stellt sich quer bzw droht mir mit einer sperre an obwohl es weder für mich noch für meine tochter tragbar ist die lehre aufrecht zu halten. habe die lehre freiwillig nach dem erziehungsjahr wieder aufgenommen und dann dürfte es mir doch freistehen die lehre zu beenden. also könnte ich jetzt ganz normal kündigen und mich wieder in elternzeit melden oder? oder wie muss ich mich jetzt verhalten?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
16.04.2012 | 09:25
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Kündigen sollten Sie nicht, das würde zu einer Sperre führen.
Sie müssen offiziell die Elternzeit beantragen und dann nehmen.
Dann ruht das Ausbildungsverhältnis und eine Sperrzeit droht nicht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt