Analogziffern im Kostenerstattungsverfahren in der Psychotherapie- keine Zahlung
vom 16.9.2025
für 57 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde mich gerne bei Ihnen erkundigen, inwiefern es rechtlich genehmigt ist als Privatpraxis im Fall einer Kostenerstattung darauf zu beharren, dass die Analogziffern, die seit 01.07.2024 eingeführt wurden für Privatpraxen, für die Antragsstellung (Bericht an den Gutachter) verwendet werden statt der alten Ziffer 808 des GOP/GOÄ. Ich habe aktuell den Fall, dass Eltern trotz vorheriger transparenter Absprache sich weigern den Antrag zu bezahlen (auch die anderen Posten auf der Rechnung werden nicht überwiesen, obwohl diese unstrittig sind) und eine Rechnungsanpassung zur 808 fordern (Ziffer, die vor 2024 in Privatpraxen genutzt wurde), da diese von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.