Wohnrecht Insolvenzanfechtung
vom 2.8.2025
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Vorgeschichte: Großvater (Eigentümer 1FH) schloss mit erwachsenen Enkel einen Mietvertrag über ein Haus. ... Es erfolgte sodann eine Schenkung / Übertragung vom nun volljährig gewordenen Eigentümer (Urenkel/Sohn) unter der Auflage der Einräumung eines lebenslangen Wohnungsrechts (§ 1093 BGB) zugunsten seines Vaters (dem Mieter mit dem lebenslangen schuldrechtlichen Wohnrecht) und unter der Annahme und des zunächst mündlichen Versprechens, dass dieser auch den Sohn im Rahmen von § 1093 Abs. 2 BGB lebenslang oder solange der Sohn dies begehrt, weiterhin im Haus mitwohnen lässt. ... Nun zu der eigentlichen Fragestellung: Der Sohn als ehemaliger Eigentümer und weiterhin auch Nutzer des Gebäudes, sieht sich nun durch div.