Im Herbst 2014 beauftragten wir zwei Meisterbetriebe mit der Ausführung eines Baugewerkes an unserem Haus, Baujahr 2006. ... Der Meister dieses Betriebes war erbost über dieses Eingeständnis seines Mitarbeiters und behauptete nun, der ständig wieder auftretende Mangel läge an einer bereits mangelhaften Bauausführung bei der Errichtung unseres Hauses im Jahr 2006, die ihm direkt aufgefallen sei. ... Sollen wir selber einen Gutachter beauftragen, um die Ursache des Mangels festzustellen, dann ggf. den verantwortlichen Betrieb verklagen bzw. falls die Ursache tatsächlich auf einen Mangel schon beim Bau unseres Hauses zurückzuführen ist, den Betrieb verklagen, der dies zwar festgestellt, uns aber nicht etwa vor Ausführung seines Auftrags, sondern erst nach zweimaliger Reklamation über die angeblich voraussehbaren Konsequenzen dieses alten Mangels informiert hat?