liegen an, sind aber abgeschaltet, das grundstück ist eingefriedet und gepflegt mit asphaltierter anliegerzufahrt und liegt 6m neben einer vielbefahrenen bundesstrasse, der teich ist voll und wird von einem benachbarten teich gespeust, das ufer ist gepflegt (kein schilf oder verbuschung) Ich möchte das massive, besterhaltene 60qm beton pumpenhaus am ufer in ein ferienhaus umbauen mit fensterfront zur see, fenstern, bad und küche Ich möchte das dach zu einem drittel aufstocken für ein schlafzimmer mit fensterfront und dachterasse sowie eine holzterasse an der fassade über dem wasser anbauen lassen Für fehlende sanitärinstallation würde ich von einem meisterbetrieb eine kleinkläranlage bauen lassen plus eine wasseraufbereitunfsanlage, dann ist das grundstück voll erschlossen Ferner würde ich, um die kosten der erschließung zu amortisieren, 3-4 parzellen direkt an der grundstücksfront zur strasse für tiny houses erschließen mit strom und wasser Meine frage: Habe ich ein recht auf erteilung einer baugenehmigung weil das umzubauende pumpenhaus sehr groß ist, besterhalten, erschlossen und so nicht für freizeit nutzung geeignet ist? Komme ich einem einwand/verbot der nutzung als wochenendgrundstück und/oder vermietung von 3 tiny houses wegen landschaftsschutzgebiet mit dem argument durch "das war eindeutig die letzten jahrzehnte ein grundstück mit gewerblicher nutzung, da war keine natur, die irgendwie geschützt wurde oder sich renaturiert hat"? ... Was ist heute der offizielle status des grundstücks?