Korrektur Stromrechnung nach unten wie lange möglich?
vom 2.8.2024
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, mein Stromverbrauch ist niedriger als prognostiziert. Ich plane nicht, meinen Zählerstand selbst zu melden bzw. die Anbieter sonst wie darauf hinzuweisen. In der Folge wird der Netzbetreiber/ Stromanbieter meinen Stromverbrauch schätzen und abrechnen.