Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beläuft sich gem. § 195 BGB
auf drei Jahre.
Nach § 199 Abs.1 BGB
beginnt die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Das wäre in Ihrem Falle der 31.12.2009. Drei Jahre weiter ist dann der 31.12.2012.
Die Forderung ist damit noch nicht vollständig verjährt.
Es ließe sich aber über eine Teilverjährung der Anteile aus dem Jahre 2008 nachdenken, die am 01.01.2012 verjährt sind.
Bitten Sie zunächst um eine monatsgenaue Aufschlüsselung und wenden Sie hinsichtlich des Jahres 2011 die Verjährungseinrede ein.
Es kann aber auch sein, da der Betrag nunmehr geringer ist als der zunächst geforderte, dass nur noch der Teil aus 2009 geltend gemacht wird.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positivere Auskunft erteilen kann.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.
Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.
Diese Antwort ist vom 01.06.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.
Holstenplatz 9
25335 Elmshorn
Tel: 06704017745
E-Mail:
Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.
Sehr geehrter Herr RA Grübnau-Rieken,
gerne würde ich Sie mit dieser Angelegenheit beauftragen. Nur das Problem ist,bin Harz IV Empfänger und daher leider nicht die Nötigen Mittel um Sie mit dem Fall zu konsultieren.
Wenn Sie, damit kein Problem haben, dann würde ich Ihnen die Abrechnung zu senden. Dem entsprechend auch Prozesskosten Beihilfe beantragen.
Meine e-mail : fharder64@gmx.de
Wenn Sie weitere Angaben brauchen, bitte melden Sie sich unter der email. Werde dann alles in die Wege leiten um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.
Mfg Frank Harder
Sehr geehrter Herr Harder,
mit SGB II-Leistungsempfängern habe ich grundsätzlich keine Probleme.
Gerne können Sie sich unter meiner Mailadresse an mich wenden.
Zu einem Prozess sollte es nicht kommen.
Entsprechende Formulare sende ich Ihnen im Laufe des Tages zu.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken LL.M., M.A.
Rechtsanwalt