Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Stromrechnung - Ratenzahlung abgelehnt, was jetzt?

24. November 2010 14:55 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe seit 2007 keine Rechnung von meinem Stromanbieter bekommen. Im Jahr 2009 kamen denn 2 Stromrechnungen für 2007-2009. Daraufhin habe ich mich per Mail gemeldet und gebeten mir meine Rechnungen zu schicken. Erst im Oktober 2010 bekam ich wieder ein Schreiben (Forderung) die offenen Posten mit einem Mal auszugleichen. Ich habe um eine Ratenzahlung und noch einmal um meine Rechnungen gebeten. Die Ratenzahlung wurde abgelehnt und auf meinen Wunsch was die Rechnungen betrifft ist man nicht eingegangen. Soweit ich mich erinnern kann, hab ich auch schon davor den Anbieter gebeten mir Rechnungen zu schicken. Habe aber leider keinen Nachweis mehr dafür. Der Anbieter hat mir schon mitgeteilt, dass der Strom abgestellt wird. Was kann ich jetzt machen?

24. November 2010 | 15:27

Antwort

von


(94)
Stettiner Str. 106
40595 Düsseldorf
Tel: 0176-43025411
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Gabriele-Lausch-__l103403.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

vom Grundsatz her gilt zunächst einmal folgendes: Strom, der in Anspruch genommen worden ist, ist selbstverständlich auch zu bezahlen, d.h. die offenen Forderungen des Anbieters müssen von Ihnen ausgeglichen werden, soweit keine Verjährung eingetreten ist.

Es gilt hierfür die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Ende das Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Der Anspruch entsteht mit Übersendung der Rechnung. Sofern Sie also erst im Jahr 2009 eine Rechnung erhalten haben, kann Beginn der Verjährung erst Ende 2009 sein, die Forderungen wären demnach erst Ende 2012 verjährt.

Ein Anspruch auf Vereinbarung einer Ratenzahlung besteht per Gesetz nicht, bevor der Strom abgestellt werden kann, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Zahlungsrückstand muss angemahnt worden sein und die Einstellung der Versorgung muss angedroht worden sein.
Die Sperrung der Versorgung darf frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser Androhung erfolgen. Der für Sie wichtigste Aspekt: Es ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h. es müssen die Folgen für Sie als Verbraucher, sowie Ihre Zahlungsfähigkeit und Ihr Zahlungswille gegeneinander abgewogen werden.

Aus Abwägung der Gesamtumstände ergibt sich in der Regel dann doch die Vereinbarung einer Ratenzahlung.

Es empfiehlt sich, die Verhandlungen durch einen Rechtsanwalt vor Ort führen zu lassen, der den gesamten Sachverhalt nochmals zusammenstellt und den Anbieter auch auf seine eigenen Versäumnisse - die ja mit zu diesem Zahlungsrückstand geführt haben - hinweist. Sollte dennoch der Strom gesperrt werden, können Sie mit Hilfe des Anwaltes ggfs. im Wege einer einstweiligen Verfügung bei Gericht die vorläufige Weiterversorgung sicherstellen. Auch das Gericht wird in seiner Entscheidung die oben beschriebene Interessenabwägung vornehmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hier eine erste Hilfe bieten.

Mit freundlichen Grüßen
Lausch
- Rechtsanwälti -


ANTWORT VON

(94)

Stettiner Str. 106
40595 Düsseldorf
Tel: 0176-43025411
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Gabriele-Lausch-__l103403.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER