Sehr geehrte Damen und Herren, als Kleingartenneuling stellte ich Ende letzten Jahres fest, dass ich meinen Kleingarten gar nicht nutzen kann, da ich knöcheltief im Wasser stand, als ich diesen für das Frühjahr pflegen wollte. Das meldete ich ebenfalls den Vorstand mit der Bitte um Unterstützung schriftlich, doch die Antwort ließ Monate auf sich warten. Dieser weist alle Bitten zurück und beruft sich auf § 536b BGB, was eventuell ausgeschlossen werden kann, weil ich nicht im vollen Umfang über die Gegebenheiten der Parzelle informiert wurde, was aber auch wieder schwer beweisbar ist, es sei denn es ist offiziell über Behörden dokumentiert was mit der Fläche los ist. 1.