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Vertragsabschluss Energieversorger nowenergy

13. September 2025 20:58 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe Anfang Juli 2025 telefonisch mit Zugang zu einem Link per SMS und Unterschrift am Handy einen 2-Jahres Vertrag mit dem o.g. Energieversorger abgeschlossen (erst später habe ich erfahren (u.a. Trustpilot), dass das Unternehmen bei Verträgen sehr fraglich vorgeht). Ich habe die Unterlagen jedoch erst Ende August vom Anbieter per Email bekommen und nach Durchsicht der Vertragskonditionen daraufhin (innerhalb von 7 Tagen) kommuniziert, dass ich von diesem Vertrag zurücktreten möchte, mit folgendem Textlaut:

"..ich möchte mit sofortiger Wirkung von diesem Vertrag gerne zurücktreten, da ich nicht von Ihnen beliefert werden möchte. Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung zu.". Ich hatte auch erwähnt, dass der urspr. Link in den SMS zu den Vertragsunerlagen die ich bekommen hatte nicht mehr funktioniert hatte und ich keine Möglichkeit hatte die Vertragsunterlagen nach Abschluss einzusehen bzw. herunterzuladen und ich mich von daher im Recht sehe den Vertag nach Erhalt der Vertragsunterlagen innerhalb von 14-Tage zu kündigen, da m.E. die Frist erst mit Erhalt der Vertragsunterlagen beginnt (also Ende August, nicht Anfang Juli mit Vertragsabschluss).

Der Anbieter antwortete daraufhin so:

"Sehr geehrte xxx xxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx.09.2025.

Wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass in Ihrem Fall ein wirksamer Vertrag zur Belieferung mit Strom geschlossen wurde. Zum einen wurde mit der digitalen Unterzeichnung der Vertragsunterlagen die gesetzlich vorgeschriebene Textform für den Vertragsabschluss gewahrt. Auch den Erhalt der Widerrufsbelehrung für den Vertrag haben Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigt.

Zudem haben Sie telefonisch mitgeteilt, dass Sie die Vertragsunterlagen, die Ihnen per SMS bzw. per E-Mail als Download-Link zur Verfügung gestellt wurden, heruntergeladen und für sich abgespeichert haben.

Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.

Die Vertragsunterlagen mit Ihrer Unterschrift fügen wir gerne diesem Schreiben nochmals bei.

Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung."

Ich kann mich nicht erinnern die Vertragsunterlagen lokal gespeichert zu haben, auch konnte ich keine Unterlagen auf meinen Geräten finden (ich bin bei solchen Dingen i.d.R. sehr sorgfältig). Ich kann mir die Antwort vom Anbieter nur so erklären, dass ich vmtl. am Telefon verstanden hatte auf die Vertragsunterlagen zum Zeitpunkt des Anrufs den Zugriff zu haben (dem war ja so) und dies bestätigt zu haben, aber nicht lokal auf dem Handy als z.B. .pdf Datei.

Würde Sie mir raten einen Anwalt aufzusuchen um den Vertag anzufechten oder ist die Angelegenheit eher aussichtslos?

Freundliche Grüße

13. September 2025 | 21:40

Antwort

von


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Guten Abend,

nach Ihrer Schilderung kommt es im Kern darauf an, wann die Widerrufsfrist tatsächlich zu laufen begann und ob Sie vor Vertragsschluss ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Bei telefonisch angebahnten Verträgen mit einem Verbraucher – wie in Ihrem Fall – handelt es sich in aller Regel um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft. Hier gilt grundsätzlich eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, die jedoch erst dann beginnt, wenn Ihnen die Vertragsunterlagen einschließlich einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen sind. Ein bloßer Hinweis am Telefon reicht dafür nicht, und auch ein nur temporär abrufbarer Link kann problematisch sein, wenn Sie die Unterlagen nicht dauerhaft speichern konnten.
Wenn Sie also die Vertragsunterlagen tatsächlich erst Ende August per E-Mail erhalten haben, könnte man argumentieren, dass die Widerrufsfrist erst ab diesem Zeitpunkt lief und Ihr Widerruf – innerhalb von sieben Tagen – rechtzeitig war. Entscheidend wäre, ob der Anbieter den Nachweis führen kann, dass Sie bereits Anfang Juli eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform erhalten und diese dauerhaft speichern konnten. Allein die Bestätigung am Telefon, Sie hätten Zugriff auf die Unterlagen, ersetzt den tatsächlichen Zugang in Textform nicht zwingend.
Dass der Anbieter nun behauptet, Sie hätten die Unterlagen heruntergeladen, ist für ihn beweisbedürftig. Ihre Erinnerung, nichts gespeichert zu haben, ist durchaus nachvollziehbar, und wenn sich auf Ihren Geräten nichts findet, spricht das zumindest gegen die Darstellung, dass Sie über eine dauerhafte Kopie verfügt haben.
Ob sich ein gerichtliches Vorgehen am Ende lohnt, hängt von den konkreten Beweisen und den exakten Vertrags- und Belehrungstexten ab. Die Erfolgsaussichten lassen sich ohne Einsicht in alle Dokumente nicht abschließend beurteilen, völlig aussichtslos erscheint Ihre Position aber keineswegs. Wenn Sie den Vertrag nicht fortführen möchten und mögliche Kosten oder Risiken vermeiden wollen, kann es sinnvoll sein, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Viele Grüße


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