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Absichtserklärung durch Gemeinde verjährt?
22. Juli 2025 16:06
|
Preis:
70,00 €
|
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Die Gemeinde hat durch den Bürgermeister und seinen Vertreter eine Erklärung unterschrieben in der es um einen Grundstücktausch geht.
Der genaue Wortlaut: " wenn eine Möglichkeit besteht zwischen 'Herrn xxx, wohnort' und der Gemeinde yyy als Ersatz für das Grundstück Nr. 222/10 (33,34ar) ein Tauschangebot zu machen, so hat
Herr xxx einen Anspruch darauf. mit Datum 7.4.1975 und den Unterschriften."
nun die Frage: hat diese Erklärung noch Bestand oder ist sie verjährt?
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Sehr geehrter Fragesteller,
hier ist schon keine taugliche Vereinbarung zustande gekommen.
Ein Vertrag zwischen zwei Parteien muss so gestaltet sein, dass alle wesentlichen Vertragsbestandteile geregelt sind.
Dies ist hier nicht der Fall, weil schon nicht klar ist, unter welchen genauen Konditionen zu tauschen ist.
Ferner hätte ein solches Tauschgeschäft notariell beurkundet werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
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