Sehr geehrte(r) Fragesteller-in,
nach einem Wasserschaden und der daraus resultierenden Mietminderung stellt sich die Frage, inwieweit Sie als Vermieter verpflichtet sind, der Gebäudeversicherung den vollständigen Mietvertrag zu übermitteln.
1. Grundsatz: Erforderlichkeit der Unterlagen
Die Gebäudeversicherung ist grundsätzlich berechtigt, Nachweise über die entstandenen Schäden und die daraus resultierenden Ansprüche zu verlangen. Dies umfasst insbesondere die Dokumentation der Mietminderung und die Nachweise über die Miethöhe, um den Mietausfall korrekt berechnen zu können. In der Regel genügt hierfür jedoch die Vorlage der relevanten Unterlagen, wie z.B. das Protokoll der letzten Mieterhöhungszustimmung oder eine aktuelle Mietbescheinigung.
2. Verlangen des gesamten Mietvertrages
Das Verlangen nach dem vollständigen Mietvertrag ist nur dann gerechtfertigt, wenn sich die für die Regulierung des Schadens erforderlichen Informationen nicht aus den bereits vorgelegten Unterlagen ergeben. Die Versicherung benötigt insbesondere Angaben zur Miethöhe, zur Mietdauer und zu etwaigen Vereinbarungen, die für die Schadensregulierung relevant sind. In den meisten Fällen reicht es aus, die entsprechenden Passagen (z.B. zur Miethöhe und zu den Mietparteien) in anonymisierter Form zu übermitteln.
Ein generelles Recht der Versicherung auf Übersendung des gesamten Mietvertrages besteht nicht, wenn die zur Schadensregulierung notwendigen Informationen bereits anderweitig belegt sind. Dies entspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit und dem Schutz der Privatsphäre der Vertragsparteien.
3. Datenschutzrechtliche Aspekte
Die Übersendung des gesamten Mietvertrages kann datenschutzrechtlich problematisch sein, da darin regelmäßig auch persönliche Daten und Vereinbarungen enthalten sind, die für die Schadensregulierung nicht relevant sind. Sie sind daher berechtigt, die Übersendung auf die erforderlichen Teile zu beschränken und sensible Daten zu schwärzen.
4. Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Sie sollten der Versicherung mitteilen, dass Sie bereits alle für die Regulierung relevanten Unterlagen (z.B. Protokoll der Mieterhöhung, Nachweis der aktuellen Miethöhe) übersandt haben. Falls die Versicherung weitere Informationen benötigt, können Sie anbieten, gezielt die entsprechenden Passagen aus dem Mietvertrag zur Verfügung zu stellen, jedoch nicht den vollständigen Vertragstext. Dies ist sowohl aus datenschutzrechtlichen Gründen als auch im Hinblick auf das berechtigte Interesse der Mietvertragsparteien an der Vertraulichkeit des Vertrages angemessen.
5. Fazit
Das Verlangen der Versicherung nach dem vollständigen Mietvertrag ist in der Regel nicht gerechtfertigt, sofern die zur Schadensregulierung notwendigen Informationen bereits vorliegen. Sie sind lediglich verpflichtet, die für die Regulierung erforderlichen Angaben zu machen, nicht aber, den gesamten Vertragstext zu übermitteln.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
8. Juli 2025
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11:31
Antwort
vonRechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist
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