Vertragsverlängerung eines Zähler-Gerätemietvertrages - § 309, Nr. 9 BGB
vom 20.5.2022
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Der Vertreter der Firma B bietet Herrn A vor Vertragsabschluß an, daß die Firma B stets 5 Nebenkosten-Positionen wie Grundsteuer und Versicherungen kostenfrei im Zuge der Nebenkostenabrechnung gemäß Wärmedienstvertrag mitabrechnet, weil der Aufwand dafür bei Firma B nur im Bereich weniger Minuten pro Jahr liegt. ... Die Firma B erläßt nach stattdessen verschiedenen Mahnungen 2019 im August 2021 Mahnbescheid gegen Herrn A wegen der vom 01.01.18 bis zum 31.12.19 aus Sicht der Firma B angefallenen bzw. anfallenden Gerätemieten (alle anderen, unstrittige Zeiträume betreffende Rechnungen sind natürlich ausgeglichen). Herr A widerspricht dem Mahnbescheid fristgemäß.