Guten Abend,
am 26.11.2010 habe ich eine Werstattrechnung (Wechsel der Frontscheibe aufgrund Steinschlag) an meine Versicherung abgetreten. Bis Anfang Dezember dieses Jahres habe ich weder von der Werkstatt noch von der Versicherung zu oben genannter Rechnung je wieder etwas gehört bzw. erhalten.
Nun meldet sich ein Mahngericht und verweist auf die noch immer nicht beglichene Rechnung vom 26.11.2010.
Da aus meinen sorgfältig und pedantisch gepflegten und geführten Unterlagen nichts auf eine Rechnung vom 26.11.2010 hinwies, habe ich dem Mahnbescheid widersprochen.
Weiterhin liegt mir kein einziges Schreiben meiner damaligen Versicherung zu diesem Sachverhalt vor.
Wie soll ich hier weiter verfahren? Und welche Rechte habe ich, um dagegen vorzugehen?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten unverzüglich prüfen, ob die Versicherung diese Rechnung bereits beglichen hat oder nicht.
Wenn die Rechnung noch nicht beglichen ist, können Sie sich nicht gegen den Mahnbescheid wehren und sollten die Rechnung umgehend begleichen.
Wenn die Versicherung die Rechnung bereits beglichen hat, sollten Sie die Gegenseite unverzüglich darauf hinweisen.
Der übliche Ablauf ist, dass das Mahnverfahren aufgrund Ihres Widerspruchs an das Prozeßgericht (Amts- bzw. Landgericht an Ihrem Wohnort) übergieben wird und die Gegenseite dort Klage gegen Sie erhebt.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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