Insoweit sind insbesondere etwaige Rechte auf Nacherfüllung, zum Rücktritt, auf Schadensersatz und auf Minderung ausgeschlossen, soweit nicht das Gesetz für die besonderen Fälle der Arglist, des gesetzlichen Verbots, bei Sittenwidrigkeit oder in anderen Sonderfällen anders anordnet. ... Rücktritt oder ähnliche Gestaltungsrechte, die Pflichten der Veräußerers auslösen können, kann Erwerber aber nur mit Zustimmung der Veräußerers vornehmen. ****** Ende Kaufvertrag ****************************************************** Renovierungskosten: Ich vermute dass sich die Kosten je nach Befall (ob mit oder ohne Entfernen des Estrichs + Fussbodenheizung) sich auf 5000-30000 Euro belaufen werden.