Zwei Erbfälle zusätzlich mit Übergabevertrag
vom 17.6.2025
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Weder nach dem Tod des Vaters noch nach dem Tod der Mutter. ... Spielt jetzt der Übergabevertrag mit dem Tod der Mutter (dem letztversterbenden Elternteil) gar keine Rolle mehr, außer den beiden Hinweisen im Übergabevertrag?... Eine wichtige Frage ist jetzt auch, kann ich beim Bruder die § 2050 BGB (Ausgleichungspflicht der Abkömmlinge) betreffs des Todes der Mutter fordern und für den Tod des Vaters noch einen Pflichtteil und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche, also hätte ich praktisch 3x Ansprüche?