Mein Vater ist gestorben, sie hätten sich gegenseitig zum Alleinerben erklärt und im Testament steht meine Stiefmutter bekommt die Hälfte des Vermögens und die Kinder die andere Hälfte anteilig, ich bekomme laut Testament 1/6 des Vermögens als Geldauszahlung durch meine Stiefmutter, ich versuche seit geraumer Zeit die Höhe des tatsächlichen Vermögens herauszubekommen, habe jedoch trotz der Bitte an Sie keine Kontoauszüge erhalten, sie behauptet es gäbe nur die Immobilie, die von Wert wäre. ... Außerdem nimmt Sie Ihre damalige Einlage zur Finanzierung beim Hauskauf bei der Berechnung nun nachträglich wieder heraus, der Anwalt meinte, dies sei nur rechtens, hätte es eine damalige schriftliche Vereinbarung gegeben oder hätte mein Vater es ihr geschuldet. ... Muss ich als Auftraggeber, als enterbter erster Sohn und Vermächtnisempfänger die Kosten tragen?