Auseinandersetzung einer mehrstufigen Erbengemeinschaft
vom 23.1.2023
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Diese vier Mitglieder der Erbengemeinschaft sind mittlerweile alle verstorben und haben ihrerseits ihren Erbteil an ihre Kinder (darunter ich) weitervererbt. ... Anders gefragt: Befanden sich die vier Kinder bereits in zwei Erbengemeinschaften (eine vom Vater und eine von der Mutter) oder fallen diese in eine zusammen? ... Oder kann er seinen Erbteil nur an seine Geschwister verkaufen und ich gelte als Nichtmitglied mit entsprechendem Vorkaufsrecht seiner Geschwister?