Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es handelt sich bei dem Grundstückseigentum um eine Gemeinschaft nach Bruchteilen i.S.d. §§ 741
ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nach dem Tod der Schwiegertochter/Mutter wird deren Eigentumsanteil auf die Erbengemeinschaft der Abkömmlinge (4 Söhne) übergehen. Berechtigte werden dann sein: der Enkel 8/16, die Erbengemeinschaft nach der Schwiegertochter 4/16 und die Kinder jeweils 1/16.
Jeder der 6 Berechtigten kann jederzeit die Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB
). Die Teilung erfolgt dann durch Zwangsversteigerung des Grundstücks und Teilung des Erlöses (§ 753 Abs. 1 Satz 1 BGB
).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
21.10.2019
|
21:53
Antwort
vonRechtsanwalt Gero Geißlreiter
Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 707280
Web: http://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
E-Mail:
Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht