Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es handelt sich bei dem Grundstückseigentum um eine Gemeinschaft nach Bruchteilen i.S.d. §§ 741
ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nach dem Tod der Schwiegertochter/Mutter wird deren Eigentumsanteil auf die Erbengemeinschaft der Abkömmlinge (4 Söhne) übergehen. Berechtigte werden dann sein: der Enkel 8/16, die Erbengemeinschaft nach der Schwiegertochter 4/16 und die Kinder jeweils 1/16.
Jeder der 6 Berechtigten kann jederzeit die Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB
). Die Teilung erfolgt dann durch Zwangsversteigerung des Grundstücks und Teilung des Erlöses (§ 753 Abs. 1 Satz 1 BGB
).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonNotar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
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