Meine Frage also: geht die folgende Konstruktion: Teil-Abschichtungsverträge für die 3 Immobilien (je 1 pro Immobilie) ========================================================= - Inhalt der 3 Verträge: * nicht-notarieller Abschichtungs-Vertrag über das halbe Haus Kra (= Erbe der Ehefrau H) sowie die andere Hälfte aus dem Erbe des Ehegatten D, in der G, C, und T aus der Erbengemeinschaft ausscheiden (=> das ganze Haus fällt an N) * nicht-notarieller Abschichtungs-Vertrag für die Teil-Erbengemeinschaft "Eigentümer von Haus Lud", in der G, C, und N aus der Erbengemeinschaft ausscheiden (=> das ganze Haus fällt an T) * nicht-notarieller Abschichtungs-Vertrag für die Teil-Erbengemeinschaft "Eigentümer von Haus Bra", in der G, T, und N aus der Erbengemeinschaft ausscheiden (=> das ganze Haus fällt an C) De facto endet damit also die Erbengemeinschaft, auch wenn das so direkt in keinem Vertrag gesagt wird => der gewünschte Effekt wird erreicht. - Geht das so? - Da ich (ohne Notar) die Verträge selbst verfassen muß: ist dabei noch mehr zu beachten als das nüchterne Aufschreiben des obengen. ... - Kann man die Unterschriften unter den Verträgen - nach Anbringen des Vermerks "Nur zur Vorlage beim Grundbuchamt xxxxStadt" - auch vom heimischen Meldeamt öffentlich beglaubigen lassen statt einem Notar (=> das kostet dann nur ca. 5.- pro Seite anstatt der notariellen %-Gebühren vom Immobilienwert)?