Einfamilienhaus: Erbe eines Miteigentümers vom Erbe ausschließen
vom 2.11.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Ungeachtet dessen, ob meine Schwiegereltern sich darauf einlassen würden: Ich möchte nun 100% sicher, unveränderbar und rechtsverbindlich sicherstellen, dass das Haus (bzw. der 40% Anteil) nicht Teil der Erbmasse meiner Schwiegereltern ist und die Kinder meiner Schwiegereltern bei deren Ableben keinen Anspruch auf das Haus, Anteile oder sonstiges haben, was mit dem Haus zusammenhängt.