Sehr geehrte Ratsuchende,
das kommt darauf an, wie hoch diese Grundschuld noch valutiert. Das bedeutet die Grundschuld selber dient nur zur Absicherung (i.d.R.) eines Darlehens. Selbst wenn das Darlehen komplett abgezahlt ist kann die Grundschuld noch im Grundbuch eingetragen sein, obwohl keine Verbindlichkeit mehr besteht.
Es kommt also darauf an, in welcher Höhe das Darlehen für diese Grundschuld tatsächlich noch besteht.
Im übrigen würde ich Ihnen raten, im vorliegenden Fall so schnell wie möglich einen Kollegen vor Ort zu konsultieren, da es in solchen Fällen eine Menge zu beachten gibt. Wenn es erst zum Streit mit den Miterben gekommen ist, werden Sie ohnehin einen Anwalt brauchen, nur dann wird es erfahrungsgemäß viel teurer für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
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