Ich verstehe unter "warme Erbe" den Schenkungsvertrag noch zu Lebzeiten meines Vaters und meiner leiblichen Mutter und unter "kalte Erbe" das Testament nach dem Tod. 1991 habe ich einen Schenkungsvertrag mit meinen Eltern geschlossen, meine Eltern hatten mir damals ihr Haus und Grundstück überschrieben, mit Wohn- und Nutzungsrecht, weil ich damals eine Doppelhaushälfte anbauen liess, in der ich derzeit noch wohne. 1997 starb meine Mutter, 2004 heiratete mein Vater noch einmal und das gemeinschaftliche Testament wurde 2005 gemacht, da war die Rückabwicklungsfrist von 10 Jahren für Schenkungsverträge schon längst abgelaufen, auch zu meinem Glück. ... Und ich habe nun mein Grundbuch glatt machen lassen, Wohn- und Nutzungsrechte und abgezahlte Hypotheken unter Vorlage der Sterbeurkunden meiner Eltern löschen lassen, so dass ich freie Verfügung habe für Vermietung, Verpachtung oder Verkauf habe. ... Ich erinnere mich noch, dass mein Vater mir einmal gesagt hatte, wenn ich das Haus vermieten soll, sollte es renoviert werden.