Zwei Erbfälle zusätzlich mit Übergabevertrag
vom 17.6.2025
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nr. 2034, Ackerland, xxxx und 2 auf der Gemarkung xxx liegende Grundstücke behält sich der Veräußerer noch vor Seite 3: der Erwerber hat sich die Übertragung abzüglich Gegenleistung auf seinen Erb- und Pflichtteil anrechnen zu lassen. ... : Seite 3: Der Erwerber hat sich die Übertragung abzüglich der nach diesem Vertrag etwa zu erbringenden Gegenleistung auf seinen Erb- und Pflichtteil anrechnen zu lassen. ... Einmal steht Erb- und Pflichtteil, dann wieder nur Pflichtteil.