Mein im Jahr 2014 verstorbener Ehemann hatte in Frankreich ein kleines Girokonto mit einem Kontostand von ca. 1.600,00 Euro zum Todestag. ... Die Bank in Frankreich will den Kontosaldo nur unter folgenden Bedingungen an mich überweisen: - diesbezügliche Vollmacht der Tochter - oder beglaubigte Übersetzung des Notarvertrages "Vereinbarung zum Pflichtteil" Die Tochter unterschreibt mir jedoch die Vollmacht nicht, denn sie hat ja durch meine Zahlung des Pflichtteiles schon bekommen, was ihr zusteht und ich habe zu ihr keinen Kontakt. ... Die Bank ist leider stur und beharrt auf dieser Übersetzung.Eine Bestätigung des Nachlassgerichtes, dass ich Alleinerbin bin, habe ich der Bank in Frankreich beglaubigt übersetzt gesandt, aber das reicht ihr nicht.