Vertragsstrafe Kündigung vor Arbeitsantritt
vom 4.11.2023
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Oder müsste die Strafe dann nicht nur 50% des Bruttomonatsgehaltes betragen, also das Entgelt dass auf die zwei Wochen entfallen würde? ... Nichterfüllung des Vertrages Sofern der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung seiner Kündigungsfrist auflöst, die Arbeit vertragswidrig zum vereinbarten Zeitpunkt nicht aufnimmt oder bei fristgerechter Kündigung vertragswidrig keine Arbeitsleistung mehr erbringt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des auf die Mindestkündigungsfrist entfallenden Bruttoentgelts, höchstens jedoch in Höhe einer Bruttomonatsvergütung, fällig.