Aufhebungsvertrag und Sperre beim Arbeitsamt
vom 30.7.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Abfindung Als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Mitarbeiter in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 EUR brutto. Diese Abfindung wird mit der letzten Lohnzahlung fällig. 4. Resturlaub Der Mitarbeiter ist derzeit im Krankenstand und wird dies voraussichtlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin sein.