Gehaltsabrechnung II
vom 1.5.2021
für 51 €
Ich habe einen Vergleich mit meinem Arbeitgeber getroffen Dort heißt es wortwörtlich: Die Beklagte rechnet die rückständige Vergütung seit 01.08.2020 bis einschließlich 31.03.2021 auf Basis der bisherigen arbeitsvertraglichen Vergütung in Höhe von monatlich 4466,67 brutto ab und zahlt den sich ergebenden Nettobetrag, vorbehaltlich auf Dritte übergegangenen Ansprüche an den Kläger aus. Im übrigen rechnet die Beklagte das Arbeitsverhältnis bis zum 31.05.2021 auf Basis der arbeitsvertraglichen Vergütung in Höhe von 4466,67 Euro brutto ordnungegemäss ab und zahlt den sich ergebenden Nettobetrag, vorbehaltlich etwaiger weiterer auf Dritte übergegangenen Ansprüche an den Kläger aus. Des weiteren heisst es, die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben Hinsichtlich der Kosten der 1 Instanz bleibt es bei der Kostenentscheidung Jetzt hat man mir die Kosten in Höhe von 5593,98, wahrscheinlich die Verfahrenskosten, von der Gehaltsabrechnung abgezogen.