Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.
Leider ist es nicht so, dass ein Vergleich lediglich zwischen 150,00 € und 200,00 € an anwaltlichen Gebühren kostet. Die Höhe der Gebühr beträgt , wenn wie bei Ihnen ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, 1,0 gem. Nr. 1000 VV RVG bei einem außergerichtlichen Vergleich. Die Höhe der Kosten eines Rechtsanwaltes richten sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach dem Streitwert. Je höher der Streitwert, umso höher die Kosten.
Der Streitwert für die Kündigungsschutzklage beläuft sich gem. § 42 Abs. 4 GKG
auf das Dreifache des monatlichen Bruttoverdienstes , somit auf 4500,00 € ( 3 x 1.500,00). Da das Zeugnis noch mit einbezogen wurde, hat sich der Streitwert um 1500,00 € ( Bruttomonatsverdienst) erhöht, sodass ingesamt von einem Streitwert von 6.000,00 € auszugehen ist. Genaueres kann ich Ihnen allerdings erst sagen, wenn Sie mir in der Nachfrage mitteilen, wie hoch der Streitwert ist und wie Ihr Anwalt im Einzelnen abgerechnet hat.
Ausgehend von einem Streitwert von 6.000,00 € ergibt sich folgende Abrechnung:
1, 3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 RVG 439,40 €
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1000 RVG 338,00 €
Auslagenpauschale 20,00 €
19% Umsatzsteuer 151,50 €
Summe: 948,,90 €
Bei Unklarheit stehe ich gerne für eine Nachfrage zur Verfügung und verbleibe,
mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
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