Die Situation: - Seit Mai 2017 bin ich bei einem Unternehmen mit < 30 Mitarbeitern beschäftigt und seit November 2018 in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit (EZ). - Nun steht Ende Dezember 2020 der Wiedereinstieg an. - Meine Position vor der EZ war "Leiterin Veranstaltungen" mit Personalverantwortung für eine studentische Mitarbeit. ... Zudem ist (ohne Rücksprache mit mir) auf der Internetseite zu meinem Profil bereits "Mitarbeiterin Veranstaltungs- und Büromanagement" öffentlich sichtbar. - Kurz nach Beginn des Mutterschutzes wurden die Gehälter aller Mitarbeiter an den neuen Tarif angeglichen, mir wird nun mein damaliges Gehalt (ohne Tarifanpassung) angeboten. - Die Elternzeitvertretung bekam rund 400 € brutto im Monat mehr (inoffizielle Kenntnis), unabhängig von der Tarifanpassung. - Mir wurde nun nahegelegt, einen Aufhebungsvertrag anzufragen oder zu kündigen. - Ich möchte dort nun nicht wieder arbeiten , habe aber noch keinen neuen Job gefunden. ... Habe ich im Falle eines Wiedereinstiegs Anspruch auf a) die Tarifanpassung, die allen anderen Mitarbeitern während meiner Elternzeit zugute kam?