Zweckbefristung
vom 12.6.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag als Elternzeitvertretung, der zum einen eine Zeitbefristung (bis zum 31.08.2025) und zum anderen eine Zweckbefristung (vorzeitige Wiederkehr meiner Kollegin aus der Elternzeit) enthält. Ich bin selber innerhalb der Beschäftigungszeit schwanger geworden und innerhalb des Mutterschutzes ist mir das Schreiben meines Arbeitgebers zugegangen, dass mein Arbeitsverhältnis zum 31.05.2025 endet, weil die Kollegin eher aus der Elternzeit wiedergekommen ist.