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Urlaubsanspruch nach Vertragsablauf während Elternzeit.

22. September 2019 16:10 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Auszüge aus Vertrag:
20 Tage mind. Urlaub +
….Bis zum vollendeten 30 Lebensjahr 9 Arbeitstage
Danach 10 Arbeitstage

Befristet 09.10.2017 - 08.10.2018 Vertragsverlängerung Befristet 08.10.2018 – 08.10.2019
Vertrag läuft definitiv jetzt aus!
Vollzeit 174 Stunden/Monat, 5 Tage Woche
Urlaubsgeld pro Jahr 977,00€ 1/12 davon monatlich 81,42€ (wird mit dem monatlichen Lohn ausgezahlt)
Fakten:
Ab dem 7.01.2019 war ich im Beschäftigungsverbot mit Attest vom Arzt.
Am 28.01.2019 hat mein Mutterschutz begonnen. Mein Kind ist am 19.03.2019 geboren und ich habe Elternzeit bis März 2020. Mein Vertrag wird vom Arbeitgeber nicht verlängert und geht somit bis zum 8.10.2019. Mein AG hat mir schriftlich die Elternzeit bestätigt aber ebenso mich auf §17 Abs.1BEEG hingewiesen. Ich habe dieses Jahr (2019) noch keinen Urlaub genommen gehabt. Ich bin im März 31 Jahre alt geworden.
Meine Frage:
Wieviel Urlaubsanspruch kann ich noch geltend machen… mir also ausbezahlen lassen? Mit Beachtung der Klausel und dem zusätzlichen Urlaubsanspruch, den mir der AG laut Vertrag gewährt!

Vielen Dank
MFG Förster

22. September 2019 | 17:23

Antwort

von


(874)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben einen Anspruch auf Abgeltung des Urlaubes nach § 17 Abs. 3 BEEG :

"Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten."

Im konkreten Fall wird das Arbeitsverhältnis nach Ende der Elternzeit nicht fortgesetzt. Somit liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor.

Allerdings kann der Arbeitgeber den Anspruch nach § 17 Abs. 1 BEEG kürzen:

"Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet."

Grundsätzlich ist das Ende des Mutterschutzes 8 Wochen nach der Entbindung (19.03.2019) und die früheste Elternzeit (Mutter) schließt nahtlos an. Mutterschutz endet daher am 14.05.2019 und die Elternzeit beginnt am 15.05.2019.

Da der Arbeitgeber nur für volle Monate der Elternzeit kürzen kann, kann er erst ab Juni 2019 bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses kürzen, dies sind 4 volle Monate. Nach den mir vorliegenden Daten wären das 81,42 € x 4 = 325,68 €

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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