Mit freundlichen Grüßen Arbeitgeber Im Arbeitsvertrag steht: a) Erwerbsnebentätigkeiten des Arbeitnehmers bedürfen der Genehmigung durch den Arbeitgeber. b) Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer die Ausübung irgendwelcher Nebenbeschäftigungen – auch unbesoldeter Ehrenämter, sofern deren Übernahme nicht die gesetzliche Pflicht ist – zu untersagen, wenn dadurch seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber beeinträchtigt wird oder die Interessen der Gesellschaft verletzt werden. ... Ist die falsche Datumsangabe im zweiten Schreiben (am 29.09.2009 anstatt 28.09.2009) von rechtlicher Bedeutung, oder handelt es nur um einen Schreibfehler, der rechtlich nicht von Bedeutung ist? ... Darf ich ohne rechtliche Konsequenzen am 01.11.2009 eine neue Tätigkeit aufnehmen, ohne den alten Arbeitgeber zu informieren, oder muss dieser informiert und gefragt werden?