Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Gleitzone - mehrere Arbeitgeber ohne Hauptbeschäftigung

11. Februar 2013 20:31 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Gunnar Wessel

Hallo

ich bin zur Zeit bei zwei Firmen zu jeweils 200 € im Monat beschäftigt.
Nun sollen in der nächsten Zeit zwei weitere Arbeitgeber dazu kommen auch für 200 € jeweils.

Somit wäre ich bei 800 € und somit in der Gleitzone.

Die Frage(n) ist nun folgende:

Werden die Sozialabgaben aufgeteilt so das jeder Arbeitgeber Prozentual zum jeweiligen Verdienst berechnet wird ?

Und ist es überhaupt Rechtlich geregelt das man mehrer "Minijobs" zu einem Gleitzonen Job zusammenzufassen kann ohne einer Hauptbeschäftigung nach zu gehen?

Viel Dank für die Antwort!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 SGB IV vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt die Grenze von 450,00 € (2012 noch 400,00 €) regelmäßig nicht übersteigt. Mehrere geringfügige Beschäftigungen sind dabei zusammenzurechnen. Wird durch das Zusammenrechnen die Entgeltgrenze überschritten, ist grundsätzlich keines der Beschäftigungsverhältnisse geringfügig. Sie unterliegen alle der Sozialversicherungspflicht. Allerdings gilt auch insofern die Gleitzonenregelung nach § 20 Abs. 2 SGB IV . Auch hier ist bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Diese darf die Grenze von 850,00 € (2012 noch 800,00 €) nicht überschreiten. Die Arbeitgeber zahlen für die jeweiligen Beschäftigungen ihre Beitragsanteile zur Sozialversicherung. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung wird auf die beiden Beschäftigungen in dem Verhältnis aufgeteilt, in dem die jeweils erzielten Entgelte zum Gesamtverdienst stehen.

Zur Orientierung bieten einige Portale Beispielrechner für mehrere Beschäftigungsverhältnisse an.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Wessel, Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER