17.7.2010
von RA Thomas Zimmlinghaus
In unserem reinen Wohngebiet in Potsdam hatte eine Mieter-Familie (Doppelhaushälfte) am ihrem Grundstücks-Eingangs-Tor ein Plakat angebracht, mit der Aufschrift Public Viewing Meistens versammelten sich auf diesem Wohn-Grundstück dutzende Menschen und feierten dort vor dem Fernsehschirm mit Ge ...
zulässig